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KKH: Nach Warnstreik – Verhandlungsergebnis erzielt!


In der 4. Verhandlungsrunde am 5. April 2024 ist der Durchbruch gelungen. Nachdem wir zuvor in drei Verhandlungsrunden letztlich nur Stillstand bzw. Verweigerungshaltung auf Arbeitgeberseite erlebt haben, hat der Warnstreik offensichtlich Bewegung gebracht. Das ist erfreulich, stimmt aber auch nachdenklich für künftige Tarifverhandlungen.

Das Ergebnis im Detail:

  • Mehr Geld für alle:

Spätestens im Juli 2024 erhalten Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit ab 30 Stunden eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 2.500 Euro. Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 30 Stunden erhalten 2.000 Euro, Auszubildende und Dual Studierende erhalten 1.250 Euro. Erfreulich an diesem Ergebnis ist, dass auch Teilzeitbeschäftigte, die häufig besonders stark von den gestiegenen Preisen betroffen sind, stärker profitieren mehr erhalten, als es bei einer Teilzeitkürzung erfolgt wäre. Auch die im Verhältnis zur Ausbildungsvergütung hohe IAP von 1.250 Euro für Auszubildende und Dual-Studierende sind ein großer Erfolg. Richtig ist aber auch, dass die KKH die möglichen 3.000 Euro nicht komplett ausschöpfen wollte.

  • Erhöhung der Tabellengehälter:

Für uns als GdS war von Anfang an die dauerhaft wirkende Erhöhung der Tabellengehälter entscheidend. Wir konnten mit der KKH eine Erhöhung in drei Schritten bei einer Laufzeit von 24 Monaten (31. Dezember 2025) erreichen. Ab dem 1. November 2024 erfolgt eine Erhöhung um 3,5 Prozent, nur zwei Monate später ab Januar 2025 eine Erhöhung um 3,0 Prozent und ab dem 1. September 2025 dann eine nochmalige Erhöhung um 2,5 Prozent. Insgesamt ergeben sich also prozentuale Erhöhungen von 9 Prozent, effektiv werden die Tabellenentgelte durch die vereinbarte Steigerung in drei Schritten sogar um mehr als 10 Prozent während der Laufzeit dieser Vereinbarung erhöht. Darüber hinaus haben wir für die Entgeltgruppen 1 und 2 eine soziale Komponente vereinbart. Die Tabellengehälter in diesen Vergütungsgruppen werden vor den für alle geltenden Steigerungen im November 2024 und September 2025 gesondert um 4,0 Prozent bzw. 3,0 Prozent erhöht. Damit soll dem von der Inflation besonders betroffenen Personenkreis in den unteren beiden Vergütungsgruppen ein weiterer Ausgleich zufließen. Die Ausbildungsvergütungen werden ab August 2024 sowie ab August 2025 um jeweils 130 Euro erhöht. Insgesamt sind wir mit den erzielten Erhöhungen zufrieden. Als Wermutstropfen sehen wir den späten Zeitpunkt des ersten Erhöhungsschrittes.

  • Weitere Verbesserungen:

Zusätzlich konnten wir weitere Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen erreichen. So wird der Zuschuss zum Deutschland-Ticket in Höhe von 25 Prozent bzw. 12,25 Euro dauerhalft gewährt, so lange das Deutschland-Ticket erhältlich ist. Auch Auszubildende und Dual Studierende werden zukünftig ein Urlaubsgeld erhalten (allerdings ohne die Umwandlungsmöglichkeit in zusätzliche Urlaubstage). Zudem wird bei der Zahlung des Urlaubsgeldes zukünftig die Probezeit berücksichtigt. Die tarifliche Beihilfe wird durch den Wegfall der bisher geltenden Wartezeiten verbessert. Die entsprechenden Leistungen stehen den Kolleginnen und Kollegen also ab dem Beginn der Beschäftigung zu. Eine weitere Verbesserung gibt es für Beschäftigte, die trotz Rentenbezug bei der KKH weiterarbeiten möchten. Zukünftig wird die betriebliche Altersversorgung der KKH neben der gesetzlichen Altersrente auch bei einer Weiterbeschäftigung ausgezahlt.

Besonders erfreulich aus Sicht der GdS ist es zudem, dass erstmals die Arbeit der Gewerkschaften für die Kolleginnen und Kollegen in der KKH gesondert honoriert wird. Wir konnten mit der Arbeitgeberseite vereinbaren, dass in den Jahren 2024 und 2025 jeweils ein Bildungstag gegen Nachweis der GdS-Mitgliedschaft gewährt wird.

Insgesamt kann sich das Ergebnis aus Sicht der GdS-Tarifkommission gerade auch im Vergleich zu anderen Abschlüssen aus der gesetzlichen Sozialversicherung wirklich sehen lassen. Der Warnstreik hat sich gelohnt!

Die GdS wird nun ihre Mitglieder befragen und über die endgültige Annahme des Verhandlungsergebnisses entscheiden lassen. Die GdS-Tarifkommission wird die Annahme des Ergebnisses empfehlen.

Ihre GdS-Tarifkommission:

Stephan Kallenberg (GdS-Bundesgeschäftsführer), Daniel Borchardt, Alexander Harrison, Egbert Lux, Albert Ramthun, Peter Schuster (alle KKH)

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