Menü Close

KKH: Struktur-TV 2023 – Schließung des BFZ Stuttgart beschlossen

Nach drei Gesprächsrunden mit Vertretern der KKH haben wir mit einer weiteren Ergänzung des Struktur-TV nun auch die neuerliche Schließung des BFZ Stuttgart mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen begleitet. Eigentlich ein Erfolg. Aber richtig zufrieden sind wir nicht.

Womit wir zufrieden sind …

Die gute Nachricht ist, dass den Beschäftigten des BFZ Stuttgart die gleichen Möglichkeiten eröffnet sind wie den bisher in Halle und München betroffenen. Auch die Kolleginnen und Kollegen in Stuttgart können also von Beurlaubungen und Altersteilzeit Gebrauch machen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Bei einem Verlassen der KKH werden die gleichen Abfindungsbeträge gezahlt, und auch die – zunächst von der KKH nicht vorgesehenen – Sprinterprämien wurden auch für Stuttgart vereinbart.

Zudem konnten wir aus den Erfahrungen der vergangenen Monate einige Klarstellungen im Sinne der Beschäftigten erreichen. So ist nun ausdrücklich vermerkt, dass die Anlage 12 zum KKH-TV weiterhin neben dem Struktur-TV anzuwenden ist. Günstig für die Beschäftigten ist auch die auf maximal drei Monate verkürzte Kündigungsfrist für diejenigen, die die KKH gegen die Zahlung einer Abfindung verlassen wollen.

… und womit nicht:

Es bleibt enttäuschend, dass die KKH nach wie vor kein Gesamtkonzept vorlegt bzw. vorlegen kann. Wir sind davon überzeugt, dass diese dauerhafte Unruhe – die Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen, ob es nicht ihren Standort als nächsten trifft – der KKH nicht hilft. Motivation schafft man so nicht!

Das fehlende Gesamtkonzept verhindert auch ganzheitliche Lösungen, wie sie an anderer Stelle in der GKV vereinbart wurden. Wenn zumindest grob klar wäre, wie viel Personal man in welchen Bereichen und welchen Funktionen abbauen muss, könnte man mit einem flächendeckenden Angebot von Beurlaubungen und Altersteilzeit sozialverträglich Personal reduzieren. Und wenn klar wäre, welche Standorte vermutlich betroffen sind, könnte man den dort Beschäftigten einen vorrangigen Anspruch auf diese Möglichkeiten einräumen.

Dieser Weg wäre gut für die Altersstruktur der KKH. Ältere Beschäftigte könnten sozialverträglich und mit einer vernünftigen Übergangszeit die KKH verlassen, die jüngeren könnten bleiben und die Arbeit könnte man so an die Standorte steuern, wie es die Personalsituation zulässt. Natürlich würde das intensive Einarbeitungsphasen bedeuten, in denen nicht alles glatt läuft. Aber der jetzige Weg führt neben der dauerhaften Verunsicherung und Demotivation in der Belegschaft dazu, dass gerade die Mitarbeiter, die die KKH in Zukunft brauchen wird, die Kasse verlassen und dafür noch erhebliche Abfindungen erhalten.

Das zweite Ärgernis ist die weiterhin bestehende Verweigerung eines großzügigen Angebotes zum Mobilen Arbeiten. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Beschäftigten bei Schließung ihres Standortes einfach einen anderen, weit entfernten Arbeitsplatz anzubieten. Mit dem Angebot von Mobiler Arbeit könnte man deutlich mehr Menschen in der KKH halten als mit einem zeitlich befristeten Mobilitätszuschuss und zusätzlichen freien Tagen. Die KKH betont immer wieder, sie wolle die Kolleginnen und Kollegen in Stuttgart gerne im Unternehmen halten. Dazu passt es aber nicht, wenn man ihnen die Weiterbeschäftigung in über 100 Kilometer Entfernung anbietet und lediglich
auf eine bestehende DV verwiesen wird, die für alle Beschäftigten gilt.

Leider ist es uns nicht gelungen, die KKH von unseren Ideen für eine wirklich sozialverträgliche Umgestaltung der KKH zu überzeugen. Wir haben deshalb zumindest eine tarifliche Gleichbehandlung für die Betroffenen in Stuttgart mitgetragen.

Unterstützen Sie uns! Mitglied werden unter: www.gds.de/beitritt

Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg (stellv. Bundesgeschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux und Peter Schuster (alle KKH)