Angesichts der erwarteten Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ machte GdS-Bundesvorsitzender Maik Wagner im Gespräch mit der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler, deutlich, dass vorschnelle Eingriffe in das Leistungsrecht vermieden werden müssen.
Aus Sicht der GdS gilt: Eingriffe in das ohnehin komplexe System der Pflegeleistungen dürfen nicht übereilt erfolgen. Unzureichend geprüfte Leistungskürzungen träfen vor allem Versicherte, die sich ohnehin in schwierigen und häufig existenziellen Lebenslagen befinden. Gerade in einer sich verschärfenden politischen Debatte ist es wichtig, das Vertrauen in die soziale Sicherung zu bewahren und gezielt zu stärken.
Wagner macht deutlich: Bevor über Einschränkungen von Leistungen diskutiert wird, muss konsequent gegen Leistungsmissbrauch vorgegangen werden. Hier bestehen nach wie vor strukturelle Defizite, beispielsweise bei den unzureichenden Kontrollmöglichkeiten in der Verhinderungspflege oder bei problematischen Geschäftsmodellen rund um die Pflegehilfsmittelpauschale. Eine stärkere Kontrolle liegt nicht nur im Interesse der Solidargemeinschaft, sondern entlastet auch die Beschäftigten der Sozialversicherungsträger, die häufig mit den Folgen solcher Fehlentwicklungen konfrontiert sind.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Stärkung pflegender Angehöriger. Die GdS unterstützt ausdrücklich die Forderung nach einer steuerfinanzierten Entgeltersatzleistung. Diese ist seit Langem politisch angekündigt, muss nun aber endlich konkret umgesetzt werden. Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule des Systems – ihre Unterstützung ist nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll.
Im Gespräch bestand auch Einigkeit über die große Bedeutung von Prävention. Um Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern, müssen die Anreize im System richtig gesetzt werden. „Der Fehler liegt im System! Wenn die Krankenkasse Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zahlt, die Pflegekasse jedoch die Früchte dieser Investitionen erntet, geht die Rechnung nicht auf“, so Wagner. Die GdS fordert daher, die Finanzierung der geriatrischen Rehabilitation konsequent den Pflegekassen zuzuordnen.
Zudem unterstützt die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler die Forderung der GdS nach mehr Transparenz und Flexibilität im Leistungsrecht. Pauschalen und Budgets könnten das System übersichtlicher machen und mehr Gestaltungsspielräume eröffnen, sofern sie praxistauglich umgesetzt werden und die Versorgungsqualität sichergestellt ist.
Die GdS wird die Ergebnisse der Arbeitsgruppe weiterhin aufmerksam begleiten und sich aktiv einbringen – mit dem Ziel einer stabilen, gerechten und zukunftsfesten Pflegeversicherung für Versicherte und Beschäftigte.
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