Der Bundestag hat am 6. November 2025 ein Sparpaket beschlossen, mit dem ein weiterer Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2026 begrenzt werden soll. Unter Verantwortung von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die Ausgaben von Krankenhäusern und Krankenkassen gedämpft werden, um eine Finanzierungslücke von rund zwei Milliarden Euro zu schließen. Zentrale Maßnahme sind Einsparungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken durch eine Begrenzung der Vergütungsentwicklung. Hinzu kommen Kürzungen der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen um rund 100 Millionen Euro sowie geringere Mittel für den Innovations- und Versorgungsforschungsfonds. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 wurde auf 2,9 Prozent festgelegt.
Nach erheblicher Kritik der Länder wurde das Gesetz im Vermittlungsausschuss nachgebessert. Die Ausgabenbremse für Krankenhäuser gilt nun ausdrücklich nur für das Jahr 2026. Um dauerhafte Nachteile zu vermeiden, soll die Vergütungsbasis ab 2027 rechnerisch wieder angehoben werden. Für die Krankenkassen bedeutet dies lediglich eine kurzfristige Entlastung, die in den Folgejahren ausgeglichen wird. Der Bundestag hat diesen Kompromiss am 19. Dezember 2025 gebilligt.
Aus Sicht der GdS ist damit nicht alles getan. Der festgelegte Zusatzbeitrag ist lediglich eine Orientierungsgröße; jede Krankenkasse entscheidet eigenständig über ihre Beitragssätze. Viele Kassen müssen zudem ihre weitgehend aufgebrauchten Rücklagen wieder auffüllen. Diese Belastungen sind in den Prognosen nur teilweise berücksichtigt und machen weitere Beitragserhöhungen wahrscheinlich. Bereits der Schätzerkreis hatte für 2026 auf steigende Ausgaben bei zugleich unzureichenden Einnahmen hingewiesen. Der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wager betont: „Bereits jetzt haben einige Krankenkassen für 2026 Beitragserhöhungen beschlossen – viele Kassen erhöhen Ihre Zusatzbeiträge, der Trend zum Einheitsbeitrag verfestigt sich und Beitragsunterschiede sind kaum noch spürbar.“
Die GdS hält das Sparpaket deshalb für zu kurz gedacht, da es fast ausschließlich auf Ausgabenkürzungen setzt, während strukturelle Probleme auf der Einnahmeseite ungelöst bleiben. Wichtige Kostentreiber wie Arzneimittelpreise, ärztliche Honorare und die Investitionsfinanzierung der Länder werden kaum adressiert. Zudem bergen Einsparungen Risiken für Personal, Leistungsangebot und Versorgungsqualität.
Notwendig sind daher langfristige Reformen: ein verlässlicher, dynamisierter Bundeszuschuss, eine breitere Finanzierungsbasis, wirksame Maßnahmen zur Begrenzung von Arzneimittelpreisen sowie eine solide Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser. Das Sparpaket ist kein nachhaltiger Befreiungsschlag, sondern lediglich eine befristete Stabilisierung mit absehbaren Folgekosten. Dauerhaft stabile Beiträge erfordern strukturelle Reformen und eine faire Finanzierungsarchitektur. Es gilt dranzubleiben.
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