
Bei den Manteltarifverhandlungen am 19. und 20. Januar 2026 kam endlich Bewegung in die Tarifarbeit! Wir konnten ein seit vielen Jahren verfolgtes Ziel erreichen und uns mit der TG MD über eine neue Reisekostenregelung ab dem 1. Juli 2026 verständigen. Folgende Verbesserungen konnten wir erzielen:
- Beginn und Ende der Dienstreise an der Wohnung
Nunmehr beginnt und endet die Dienstreise grundsätzlich an der Wohnung der Beschäftigten – es sei denn, die Dienstreise beginnt und/oder endet tatsächlich an der Dienststätte. Eine diesbezügliche Wirtschaftlichkeitsprüfung („Günstigkeitsgebot“) entfällt zukünftig. Dies hat zur Folge, dass für die Kostenerstattung die tatsächlich gefahrenen Reisestrecken maßgeblich sind und keine fiktive Berechnung mehr zulässig ist.
Bei der Durchführung der Dienstreise, zum Beispiel bei der Wahl des Verkehrsmittels, sind weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
- Keine Unterscheidung mehr zwischen Dienstgang und Dienstreise
Aufgrund einer Neuformulierung der Definition für Dienstreisen ist der Begriff Dienstgang weggefallen. Zukünftig sind dienstliche Reisen am Dienstort und/oder am Wohnort ebenfalls Dienstreisen, da der Standort der Dienststätte maßgeblich ist und nicht mehr die Stadt oder der Kreis der Gemeinde, in dem sich der Dienstort befindet. Tagegeldansprüche können nun auch für Dienstreisen am Dienstort und/oder Wohnort entstehen.
- „Bestandsschutz“ für Beschäftigte, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs wohnen
Unabhängig von künftigen Regelungen, etwa bei Umzug außerhalb des Zuständigkeitsbereichs, bleiben die bisherigen Regelungen für diejenigen Beschäftigten bestehen, die bereits vor dem 1. Juli 2026 vorhanden waren. Damit können unsere Mitglieder auch weiterhin Kosten für Wegstrecken außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen MD erstattet bekommen.
Weitere Vereinbarungen ab dem 1. Juli 2026:
Aufgrund einer Anpassung der Überstundendefinition an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Diskriminierung von Teilzeitkräften werden angeordnete Überstunden zuzüglich Zuschlägen künftig ab der individuell vereinbarten Arbeitszeit gezahlt. Zudem regelt der TV MD nun rechtssicher und transparent, dass Reisezeiten Arbeitszeiten sind.
Künftig müssen Beschäftigte keine Nachteile bei ihren Rentenanwartschaften aufgrund unterschiedlicher Altersgrenzen bei den Versorgungswerken in Kauf nehmen. Denn auf Wunsch und fristgerechter Anzeige durch die Betroffenen werden die Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr automatisch beendet, sondern weitergeführt, bis alle abschlagsfreien Altersgrenzen erreicht sind.
Das Deutschlandticket wird ab sofort dauerhaft bezuschusst! Die Befristung des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 25 Prozent bis zum 31. Januar 2026 wird gestrichen. Außerdem wurde eine Öffnungsklausel vereinbart, wonach die Arbeitgeber weitere Benefits (zum Beispiel Zuschüsse zur Gesundheitsförderung, Tankgutscheine etc.) gewähren können. Auch können die Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zugunsten eines Fahrrad-Leasings ermöglichen.
Trotz intensiver Bemühungen unsererseits kam es nicht mehr zu vertieften Verhandlungen über das Thema Vergütungsordnung/Tätigkeitsmerkmale. Zu Recht liegt unseren Mitgliedern dieses Thema besonders am Herzen. Deshalb konnten wir die Arbeitgeber zu weiteren Verhandlungen in diesem Jahr verpflichten. Wir lassen nicht locker!
So geht’s weiter:
Die Tarifkommission wird dem GdS-Bundesvorstand die Annahme des Tarifabschlusses empfehlen. In der nächsten Woche trifft sich die Tarifkommission zu einer Sitzung, um unter anderem Aktionen zur Einkommensrunde 2026 abzustimmen. Zum Auftakt am 4. März 2026 in Frankfurt erwarten wir ein angemessenes erstes Angebot der Arbeitgeber.
Es geht um Ihre Interessen!
Gute Tarifabschlüsse „fallen nicht vom Himmel!“ Stärken Sie unsere Durchsetzungskraft und werden Sie Mitglied, ganz einfach unter: www.gds.info/beitritt
Für die GdS haben verhandelt:
Monika Atzert (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Timo Bernhardt (MD Rheinland-Pfalz), Michaela Klingbeil und Michael Kokemor (MD Westfalen-Lippe), Manuela Rohde (MD Nordrhein)