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Neuordnung der Gebietsleitervergütung – Verhandlungsergebnis erreicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

manchmal steckt der Teufel im Detail. Das zeigte sich auch und gerade in den Tarifverhandlungen zur Neuordnung der Gebietsleitervergütung. Denn ein wirklicher Durchbruch konnte aus Sicht der GdS erst jetzt erzielt werden.

Rückkehr in die Anlage 5

Das Wichtigste zuerst: Wie von uns bereits seit Langem gefordert, kehren alle Gebietsleiter künftig in die Anlage 5 zurück. Dabei werden Nachwuchskräfte bzw. Berufseinsteiger im Vertrieb zunächst der Vergütungsgruppe 4 zugeordnet. Für aktuell in Ausbildung befindliche Kolleginnen und Kollegen gilt eine Sonderregelung, die sicherstellt, dass Auszubildende, die in den Vertrieb wechseln, nicht schlechter gestellt werden als Auszubildende, die in die Kundenberatung gehen. Höhergruppierungen nach Vergütungsgruppe 5 und Vergütungsgruppe 6 sind für die Gebietsleiter auf der Basis von erreichten Zielen möglich. Für die aktuell bereits als Gebietsleiter beschäftigten Kolleginnen und Kollegen werden dabei sowohl die Zielerreichung wie auch die Zielsicherung seit 2009 berücksichtigt. Zusätzlich zu den so ermittelten Tabellengehältern werden selbstverständlich weiterhin Prämien für Mitgliederwerbungen gewährt. Dabei kommt ein deutlich vereinfachtes Verfahren zur Anwendung, das schneller Klarheit über die berücksichtigungsfähigen Mitgliederwerbungen schafft.

Alle sind betroffen

Anders als bei der Einführung der Anlage 1 für die Gebietsleitervergütung besteht diesmal kein Wahlrecht, das heißt alle Gebietsleiter, unabhängig davon, ob sie aktuell der Anlage 1 zugeordnet sind oder noch nach dem Altsystem der Anlage 5 bezahlt werden, werden in das neue System überführt. Sollten bei der Überführung Besitzstände entstehen, werden diese als dynamische und ruhegehaltsfähige Gehaltsbestandteile geschützt und fließen auch in die Berechnung der Sonderzahlung ein. Gerade der letzte Punkt war bis zum Schluss Gegenstand der Verhandlungen.

Möglichkeit der Altersteilzeit

Schließlich hat die KKH zugesagt, auf betrieblicher Ebene zu erörtern, ob und unter welchen Voraussetzungen für Gebietsleiter Altersteilzeit angeboten werden kann. Aus Sicht der GdS geben die zu erwartenden strukturellen Änderungen bei den vertrieblichen Aufgaben tatsächlich Anlass, diese Möglichkeit für ältere Gebietsleiter nicht auszuschließen. Gespräche sollen dazu ab Januar 2020 stattfinden.

Ausblick auf die weiteren Themen

Was kommt noch? Abschließen müssen wir die Gespräche zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung. Denn die grundsätzliche Tarifeinigung zum Anbieter- und Systemwechsel ist noch nicht ausformuliert. Dazu liegt seit Kurzem ein erster Entwurf der Arbeitgeberseite vor.

Und dann steht Mitte 2020 die nächste Gehaltsrunde bevor. Wir werden unsere Mitglieder auch diesmal frühzeitig einbinden und die Erwartungen abfragen.


Wir wünschen allen Beschäftigten der KKH eine besinnliche (Rest-)Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2020!

Für die GdS verhandelten: Stephan Kallenberg (stellvertretender GdS-Bundes-geschäftsführer), Benedikt Arnhardt, Guido Becker, Alexander Harrison, Egbert Lux und Peter Schuster (alle KKH)