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ReOrga der Zentrale – Die Mitarbeiter brauchen Klarheit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Monaten herrscht Verwirrung, Verunsicherung und inzwischen wohl auch Wut! Seitdem der Vorstand die Umorganisation der Zentrale angekündigt hat, hängen die Kolleginnen und Kollegen in der Luft.

Natürlich ist die tarifliche Begleitung einer solchen Maßnahme sehr wichtig. Aber eigentlich noch wichtiger ist, dass die Kolleginnen und Kollegen endlich erfahren, woran sie sind und auf was sie sich einstellen müssen. Die bloße Aussage, dass kein Personalabbau geplant ist, hilft dem einzelnen nicht!

Nach einigem Zögern hat der Vorstand die – aus unserer Sicht völlig zweifelsfrei bestehende – Anwendbarkeit der Anlage 12 zum DAK-TV bestätigt. Die Anlage 12  bietet bereits ein starkes Schutzniveau. Die Hürden, um im Geltungsbereich der Anlage 12 Kündigungen aussprechen zu können, sind sehr hoch und angesichts des in der Zentrale ermittelten Altersdurchschnitts und der traditionell langen Beschäftigungszeiten in der DAK-Gesundheit kaum zu überspringen, selbst wenn man Kündigungsgründe hätte und Personal abbauen wollte. Ob der Vorstand jetzt noch einmal einen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen tariflich zusichert, hat eher moralische als rechtliche Wirkung.

Die eigentlichen Fragen sind u. E. andere:

– Sollen bestimmte Aufgaben und Arbeitsplätze nur organisatorisch von der Zentrale getrennt werden oder soll auch eine räumliche Trennung erfolgen? Wenn Kolleginnen und Kollegen an andere Standorte versetzt werden sollen, muss die Anlage 12 um konkrete Zumutbarkeitsgrenzen, Mobilitätshilfen in Geld und Zeit und verbesserte Möglichkeiten für Home-Office oder alternierende Telearbeit ergänzt werden.

– Akzeptiert die DAK-Gesundheit den Grundsatz der Sozialauswahl bei der Besetzung der neu entstehenden Stellen und Führungspositionen? Es wird immer wieder suggeriert, dass der Vorstand die ReOrga auch dazu nutzen will, sich für bestimmte Positionen „neue Leute aussuchen zu wollen“. Das lässt die Anlage 12 nicht zu! Und davon wollen wir nicht abweichen.

– Ist die Ausgliederung bestimmter Teile der Zentrale der erste Schritt zum Outsourcing? Es ist nicht zu verkennen, dass der Trend zum Outsourcing in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren nachgelassen hat. Die Erfahrungen mit der Fremdvergabe von Aufgaben sind zumeist nicht gut und die zunehmende Digitalisierung führt bei einigen Krankenkassen eher dazu, dass Aufgaben „zurückgeholt“ erden, weil man Personal für diese Aufgaben hat und dank besserer technischer Unterstützung auch intern besser umsetzen kann. Dennoch muss man die Ängste der Kolleginnen und Kollegen ernst nehmen. Denn es ist ja schon ein Signal, wenn bestimmte Prozesse nicht mehr als Aufgabe einer Unternehmenszentrale einordnet und stattdessen den „Dienstleistungscharakter“ für die Fläche in den Fokus rückt. Hier fehlen Antworten und Schutzregelungen in Form von Verzicht auf Outsourcing und Standortverlegungen.

Aber diese Antworten und Sicherheiten fehlen. Der Vorstand will sie bisher nicht geben, alle anderen können sie offenbar nicht geben. Und aus dieser Unsicherheit entsteht dann Enttäuschung und Wut, was dem Engagement und der Leistung ganz sicher nicht förderlich ist.

Egal was kommt: Mitglieder von EMG/GdS haben Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz! Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Entscheidungen getroffen oder von Ihnen Entscheidungen gefordert werden.

Die EMG/GdS-Tarifkommission sind: Kathrin Brackert, Gert Bellmann, Stephan Maaß, Markus Schmidt, Martin Kieninger, Ralf Uhlig Michael Winkelhorst und Christian Bösing