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Schließung des DO-Rechts?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Referentenentwurf schlägt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Änderung des SGB VII vor, wonach das DO-Recht bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften und der SVLFG geschlossen werden soll.

Künftig sollen also keine DO-Beschäftigungsverhältnisse mehr begründet werden können, die bestehenden DO-Beschäftigungsverhältnisse sollen aber unverändert fortbestehen. Wie für die AOKs und IKKs bereits in den 90er-Jahren beschlossen, soll das DO-Recht also „auslaufen“.

Im Gegenzug sieht der Referentenentwurf vor, dass die bei der SVLFG bereits vorhandene Dienstherrnfähigkeit auch den gewerblichen Berufsgenossenschaften verliehen werden soll. Zukünftig sollen Beamte ernannt und beschäftigt werden, allerdings nur zur „Erfüllung hoheitlicher Aufgaben“.

Das BMAS begründet den Vorstoß damit, dass das DO-Recht zu unklaren Zuordnungen und rechtlicher Unklarheit führt. Deshalb solle es nur noch Beamte und Tarifangestellte geben.

Die GdS hat – wie auch die Mehrzahl der betroffenen Träger – massive Bedenken gegen diese Pläne vorgebracht. Wir haben deutlich gemacht, dass wir bereits die Begründung nicht nachvollziehen können.

Unklarheiten des DO-Rechts bzw. der DO-Angestellten bestehen aus unserer Sicht nicht. Sowohl das Bundespersonalvertretungsgesetz wie auch die Dienstordnungen mit den dort vorhandenen Verweisen auf das Beamtenrecht sind rechtlich klar und haben sich in jahrelanger Verwaltungspraxis bewährt.

Selbstverständlich hat die GdS keine Bedenken gegen die Verleihung der Dienstherrnfähigkeit und die Ernennung von Beamten. Die vorgesehene Einschränkung, die Beschäftigung von Beamten lediglich zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zuzulassen, ist aber abzulehnen.

Denn das würde die Personalgewinnung und die Entscheidungshoheit der Selbstverwaltung in nicht zu akzeptierender Weise einschränken. Gerade im Bereich der Sozialversicherung ist erkennbar, dass die Personalgewinnung zunehmend schwierig wird und deshalb eine Perspektive neben der Anstellung nach Tarifvertrag dringend benötigt wird.

Die GdS hat deshalb gegenüber dem BMAS klar Stellung gegen diesen Vorstoß bezogen. Wir hoffen, dass unsere Argumentation dazu beiträgt, den bewährten Status quo zu erhalten.