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Stimmt die Tarifkommission der GdS für einen Abschluss des TV Studierende DRV?

Vereinzelt wurde vielleicht schon einer Veröffentlichung entnommen, dass eine Tarifkommission für die Annahme des Verhandlungsergebnisses gestimmt hat. Und einige haben sich vielleicht gefragt, ob die GdS das nicht tut oder warum es noch keine Veröffentlichung seitens der GdS gibt.

Die Antwort ist ganz einfach:

Wir haben bis zuletzt um jeden Baustein gekämpft – und tun das immer noch. Das ist natürlich nicht einfacher, wenn andere schon zufrieden sind, aber wie wir schon im GdS-Spezial vom 17. Februar 2025 festgehalten haben, waren und sind wir von der Haltung der Arbeitgeberseite irritiert, keine Sprachregelung für eine Beschäftigung nach Abschluss des Studiums in den Tarifvertrag aufnehmen zu wollen.

Wir haben daher am heutigen Tag folgende Rückmeldung an die DRV übermittelt:

  1. Ja, wir stimmen dem Verhandlungsergebnis grundsätzlich zu, das wir gemeinsam erarbeitet haben.
  2. Wir haben einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung des Tarifwerks übermittelt, der aus unserer Sicht das gemeinsame Verständnis der Perspektive in das Tarifwerk bringen würde.

Wir bauen darauf, dass die Träger der DRV tatsächlich in die Zukunft blicken wollen und zu der Ergänzung des Tarifvertrages in ihrer nunmehr anstehenden Sitzung doch noch bereit sind. Jedenfalls wird unser Ergänzungsvorschlag Einzug in die Sitzung halten.

Trotz des noch bestehenden Mankos freuen wir uns aber ansonsten, ein gutes Gesamtpaket für die Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen bei allen Trägern der DRV erreicht zu haben. Neben den einzelnen Regelungsaspekten, die hier nun unmittelbar für die Studierenden Positives tarifvertraglich absichern, haben wir trägerübergreifend auch eine einheitliche Grundlage geschaffen. Diesen Gedanken gilt es jetzt auf andere Themenbereiche zu übertragen!

Und beispielsweise auch in den Manteltarifverträgen für Anpassungen hinsichtlich Probezeiten, Stufenlaufzeiten, Krankengeldzuschüssen usw. für ehemals Studierende zu kämpfen.

Wir bleiben dran!

Die Studierenden, die unter den rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Tarifvertrag fallen, dürfen sich derweil darüber freuen, dass dem Tarifwerk innewohnt, dass sie alles, was zum Studium notwendig ist, kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen bzw. die Gebühren übernommen werden und sie auch bei der Frage der Unterkunft nicht auf sich alleine gestellt sind. Des Weiteren werden eine Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohnort und der auswärtigen Hochschule monatlich übernommen, dabei können die Fahrten – was auf unseren Impuls zurückgeht – im gesamten Studienabschnitt übertragen werden. An dieser Stelle ist es uns gelungen, die Lebenspraxis in das Tarifwerk zu bringen. Gleiches gilt für die Tatsache, dass eine Rückzahlungspflicht nicht in den Fällen bestehen soll, in denen das Studium aufgrund von Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen nicht fortgesetzt werden kann oder später im Falle einer Anschlussbeschäftigung sich diese innerhalb der ersten drei Jahre durch Organisationsmaßnahmen ändert und daher seitens der ehemals Studierenden gekündigt wird.

Die Jahressonderzahlung beträgt einheitlich 90 Prozent des im November geleisteten Studienentgelts; die Vermögenswirksamen Leistungen steigen mit 13,29 Euro auf das Doppelte, und am Ende wird der Studienerfolg mit 400 Euro Prämie belohnt.

Da mit diesem Tarifvertrag mehrere Träger und viele verschiedene Regelungen insofern zusammengeführt werden sollen, dass eine gemeinsa­me Basis besteht, aber etwa bei den Unterkünften solche seitens der DRV natürlich nicht an allen Studienorten zur Verfügung gestellt werden können, kommt es regional zu unterschiedlichen Herangehensweisen. Wir haben jedoch zuletzt noch darauf hingewirkt, dass bestehende Rege-lungen zu Mietzuschüssen, die beispielsweise im Einzelfall bisher günstiger waren, weitergelten!
Fortschritt und kein Rückschritt, das ist der Ansatz. Darin waren wir uns einig.

In diesem Sinne sagt die GdS-Tarifkommission JA zum Tarifvertrag Studierende und bleibt weiter dran.

Das Studienentgelt selbst wird in einem gesonderten Tarifvertrag und parallel zu den Entgelten der Beschäftigten in der laufenden Einkommensrunde geregelt. Gutes fällt nicht vom Himmel. Einfach regelt sich nichts. Hartnäckigkeit ist unverzichtbar.

Unterstützen Sie sich mit einem Beitritt und zeigen Sie Stärke bei den laufenden Aktionen zur Einkommensrunde!

Für die GdS verhandelten: Nora von Stein (stellv. GdS-Bundesgeschäftsführerin), Elke Janßen (stellv. GdS-Bundesvorsitzende), Leon Hitzer (DRV Bund), Angela Rosenkranz (DRV KBS), Bettina Stiefel (DRV Hessen)

Mitglied werden unter: www.gds.info/beitritt

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