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BKK VBU: Tarifpflege 2019 – Verbesserungen erreicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Zusammenhang mit den Gehaltstarifverhandlungen im letzten Jahr haben wir darüber berichtet, dass wir mit der BKK VBU auch über andere Verbesserungen im Tarifwerk der BKK VBU sprechen. Dabei haben wir uns auf die Punkte konzentriert, die in der Praxis regelmäßig zu Problemen und – manchmal auch – zu Unmut und zumindest gefühlter Ungerechtigkeit geführt haben. Einiges haben wir nun erreicht:

1. Urlaubsgeld

Im ruhenden Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Elternzeit, Krankengeldbezug) kam es in der Vergangenheit immer wieder zur Notwendigkeit der Rückrechnung des im Sommer ausgezahlten Urlaubsgeldes. Wir haben die Tarifformulierung nun so geändert, dass Rückrechnungen in Zukunft nicht mehr erforderlich sind.

2. Ausweitung des Krankengeldzuschusses

Ab Januar 2019 wird nicht mehr nur bei Bezug von Krankengeld und Kinderkrankengeld ein Zuschuss zu den Leistungen der Krankenversicherung gezahlt, sondern auch bei Bezug von Kinderpflegeverletztengeld.

3. Stufengleiche Höhergruppierung

Ebenfalls ab Januar 2019 werden Beschäftigte bei der Höhergruppierung um eine Gehaltsgruppe in der höheren Gehaltsgruppe der gleichen Stufe zugeordnet wie in der bisherigen Gehaltsgruppe. Nur bei Höhergruppierungen um mehr als eine Gehaltsgruppe erfolgt die Zuordnung mindestens in die Stufe 1 in der neuen Gehaltsgruppe. Damit wird zukünftig sichergestellt, dass bei Höhergruppierungen immer auch unmittelbar ein deutlicher Einkommenszuwachs erfolgt.

4. Anrechnung von Elternzeit auf die Stufenlaufzeit

Elternzeiten werden ab sofort bis zu einer Dauer von zwölf Monaten auf den Stufenlauf in der jeweiligen Gehaltsstufe angerechnet. Die Inanspruchnahme von Elternzeit führt also in Zukunft nicht mehr zu einer Verzögerung der nächsten Höherstufung, jedenfalls dann, wenn die Elternzeit nicht länger als zwölf Monate dauert. Zudem werden „angefangene“ Monate – also die Monate, in denen man in Elternzeit geht bzw. aus der Elternzeit zurückkehrt – nun immer angerechnet und nicht erst ab tatsächlich gearbeiteten zehn Arbeitstagen. Eine deutliche Verbesserung für junge Eltern und Familien!

Offen geblieben ist die Behandlung von Reisezeit als Arbeitszeit. Da sich in dieser Frage aktuell eine Änderung in der Rechtsprechung zugunsten der Beschäftigten abzeichnet, wollten wir die Begründung des Bundesarbeitsgerichtes abwarten. Diese liegt nun vor, sodass wir in Kürze zu diesem Thema weitere Gespräche führen werden.

Wir bleiben am Ball, um weitere Verbesserungen und Klarstellungen im Tarifrecht der BKK VBU zu erreichen!

Für die GdS verhandeln: Stephan Kallenberg, Simone Maier, Jürgen Jäger, Nicole Zoberbier, Thomas Lenz, Kathrin Laufer).