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gkv informatik: Telefonkonferenz erfolgreich – Verhandlungsergebnis erreicht!

Die aktuelle Situation in Deutschland hat selbstverständlich auch Einfluss auf die Tarifarbeit. Stillstand ist aber gerade im Rahmen der Vergütungsrunden keine Option. Wir haben uns deshalb frühzeitig mit der Arbeitgeberseite auf die Fortsetzung der Tarifverhandlungen in Telefonkonferenzen geeinigt.

Diese Gespräche haben am 2. April 2020 zu einem Ergebnis geführt, das nicht nur lineare Gehaltssteigerungen beinhaltet, sondern eine Vielzahl von Verbesserungen und Änderungen im Tarifrecht der gkv informatik.

Eckpunkte der Gehaltsvereinbarung

• Erhöhung der Tabellengehälter um 3 Prozent rückwirkend zum 1. März 2020
• Weitere Erhöhung um 2 Prozent zum 1. Januar 2021
• Erhöhung der tariflichen Zuschlags- und Zulagenregelungen (Schicht- und Wechselschichtzulagen, Nachtarbeitszuschlag, Rufbereitschaftsvergütung, Flexiprämien) um durchschnittlich 9 Prozent rückwirkend zum 1. März 2020

Neuregelung der variablen Vergütung

Die variable Vergütung wird ab 2021 in eine echte Erfolgsbeteiligung umgewandelt. Für den Übergang gilt haben wir erreicht, dass alle Beschäftigten für das Prämienjahr 2018 im Mai 2020 eine Nachzahlung in Höhe von 99,32 Euro erhalten. Die Prämie für das Jahr 2019 wurde auf 3.000 Euro für jeden Beschäftigten festgelegt. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls im Mai 2020.

Ab dem Prämienjahr 2021 kann jeder Beschäftigte bei 100 Prozent Zielerreichung maximal ein volles individuelles Monatsgehalt als Prämie erreichen. Dabei bleibt ein Sockelbetrag in Höhe von 3.100 Euro (bei Vollzeit; für Teilzeitbeschäftigte anteilig) garantiert. Die Auszahlung nach diesem Modell erfolgt erstmalig im Mai 2022. Dabei besteht die Möglichkeit, dass Beschäftigte statt der Auszahlung der vollen Ergebnisbeteiligung eine anteilige Umwandlung in bis zu sechs zusätzlichen freien Tagen beantragen können.

Sonderregelung 2022

Aus finanziellen Gründen hat die gkv informatik für das Jahr 2022 darauf bestanden, dass alle Beschäftigten verpflichtet sind, drei zusätzliche freie Tage aus der Ergebnisbeteiligung umzuwandeln. Wir konnten allerdings erreichen, dass durch diese Umwandlung von 3 Tagen keine Unterschreitung des Sockelbetrages von 3.100 Euro eintreten darf.

Besondere Regelung zur Laufzeit der Tarifvereinbarung

Sehr schwer getan hat sich die GdS bei der Laufzeit. Die gkv informatik hat zu Beginn der Verhandlungen eine Laufzeit bis Ende 2022 gefordert, weil die Umstellung der variablen auf eine echte am Monatsgehalt des Beschäftigten orientierte Ergebnisbeteiligung zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führen kann, wenn die Zielerreichung – was alle Beteiligten hoffen – sehr hoch ist. Eine Laufzeit von 34 Monaten hat die GdS aber sofort ausgeschlossen. Der Kompromiss sieht nun so aus: Die Laufzeit beträgt grundsätzlich 30 Monate, ist also frühestens zum 31. August 2022 kündbar. Falls aber der Zielerreichungsgrad im Jahr 2021 unterhalb von 90 Prozent liegt, besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht der Vergütungsvereinbarung zum 30. Juni 2022. Damit haben wir sichergestellt, dass, sofern die finanzielle Belastung für die gkv informatik durch eine geringere Höhe der Ergebnisbeteiligung niedriger ausfällt, wir früher über weitere lineare Gehaltssteigerungen verhandeln können.

Bewertung der Tarifkommission

Insgesamt haben wir mit diesem Ergebnis unter schwierigen Rahmenbedingungen einen tragfähigen Kompromiss gefunden.

Mitgliederbefragung startet in Kürze

Das letzte Wort haben nun unsere Mitglieder. Die Befragung der GdS-Mitglieder startet auf dem üblichen elektronischen Weg in den nächsten Tagen.

GdS-Tarifkommission besteht aus: Stephan Kallenberg (stellv. GdS-Bundesgeschäftsführer), Heike Schultz-Ottendorf, Kerstin Starnick, Mario Neumann, Michael Albers, Mario Kohlgrüber, Christian Lingens, Daniel Dietrich, Lukas Ließem und Tobias Ploch