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Warum bleibe ich auch als (künftiger) Ruheständler meiner Gewerkschaft treu?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die GdS, Fachgewerkschaft in der Sozialversicherung, hat Sie in Ihrem Arbeitsleben mit ihrer Kompetenz, Fairness und Unterstützung stets begleitet.

In den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern ist sie mit ihren Vorschlägen, Forderungen und den daraus resultierenden Tarifabschlüssen richtungsweisend und vertritt die Interessen und Ansprüche der Beschäftigten damit auch sehr erfolgreich!

Mit zielgerichteter Verhandlungstaktik setzt sie ihre Interessen – und damit auch die ihrer Mitglieder – durch und hebt sich mit ihrer Durchsetzungskraft oftmals von den anderen Gewerkschaften ab. Denn gute Tarifabschlüsse sind auch die Grundlage für gute Renten.

Die Durchsetzungskraft einer Gewerkschaft wird von einer hohen Mitgliederstärke stark beeinflusst.

Mit Ihrer Mitgliedschaft während Ihres Arbeitslebens haben Sie die wertvolle sozialpolitische Tätigkeit der GdS unterstützt.

Dafür möchten wir Ihnen an dieser Stelle unseren besonderen Dank aussprechen!

Auch nach dem Eintritt in Ihren wohlverdienten Ruhestand möchten wir Sie weiter in vielen sozialen Bereichen beraten und unterstützen.

Als GdS-Mitglied sind Sie Teil unserer gewerkschaftlichen Solidargemeinschaft.

Deshalb würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie Ihre bisher gelebte Solidarität – auch mit dem Eintritt in Ihren (künftigen) Ruhestand – durch Ihre weiterführende Mitgliedschaft beschließen und der GdS Ihre Treue halten.

Die weitere Mitgliedschaft ermöglicht es Ihnen, über das GdS-Magazin, die Internetseite und andere Publikationen, Informationen zur Arbeits- und Sozialpolitik sowie der Landes- und Kreisverbände zu erhalten.

Unter dem Dach des DBB können Sie viele Vergünstigungen beim Vorsorgewerk (z. B. dbb – Vorteilswelt), bei Versicherungen, Banken etc., auch als Ruheständler in Anspruch nehmen.  https://www.dbb-vorteilswelt.de/

Über den Landesverband und die Kreisverbände kann man aktiv am Gewerkschaftsleben teilnehmen. Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen oder Informationsveranstaltungen bereichern Ihren Alltag. Bei diesen Zusammenkünften behält man den Kontakt zu den aktiven Beschäftigten sowie zu anderen Ruheständlern.

Die Leistungen der Satzung der GdS wie Rechtsberatung und Rechtsschutz (auch im Ruhestand, wenn es z. B. um Ihre Rente geht), Freizeit- und Unfallversicherung rund um die Uhr und das weltweit, Sterbegeld, Witwengeld, bleiben Ihnen mit Ihrer weiteren Mitgliedschaft für einen günstigen Beitrag in vollem Umfang erhalten.

Wenn Sie noch Vorschläge, Fragen und Wünsche haben, wie die Interessen der (künftigen) Ruheständler durch die GdS noch besser gestaltet und umgesetzt werden können, teilen Sie es uns bitte mit.

Denn nur wenn wir wissen, „wo der Schuh drückt“, können wir hierbei unterstützen und helfen!

Ihr GdS-Landesverband Sachsen

www.gds.info/sachsen
landesverband.sachsen@gds.de