Landesvorsitzender

Uwe Primus

AOK NordWest Itzehoe

Wir / Landesverbände / Schleswig-Holstein

Der GdS-Landesverband Schleswig-Holstein.

Wir freuen uns, dass Sie den Weg zum neuen Internetauftritt unseres Landesverbandes Schleswig-Holstein gefunden haben. Auf diesen Seiten versorgen wir Sie von nun an regelmäßig mit aktuellen Informationen rund um die Gewerkschaftstätigkeiten in unserem Bundesland.

Wir

Landesvorstand

Vorsitzender

Uwe Primus
AOK NordWest Itzehoe
primus.u@gds.sh
0800/25 66 50 52 76

stellv. Vorsitzender

Klaus Körner
DRV Nord Lübeck
koerner.k@gds.sh

Finanzverwalter

Jens Nielsen
IKK - Die Innovationskasse Heide
nielsen.j@gds.sh

Vertrauensleutebeauftragter

Günter Jochmann
IKK - Die Innovationskasse Rendsburg
jochmann.g@gds.sh

Frauenvertreterin

Malwina Unruh
DRV Nord Lübeck
unruh.m@gds.sh

Seniorenbeauftragter

Lars Werthmann
DRV Nord Lübeck
werthmann.l@gds.sh

Landesjugendleiter

Daniel Peetz
AOK NordWest Fachzentrum Kiel
peetz.d@gds.sh

stellv. Landesjugendleiterin

Demet Celik
AOK NordWest Fachzentrum Kiel
celik.d@gds.sh

Schriftführer

Jörg Rasmussen
SVLFG Kiel
rasmussen.j@gds.sh

Internetbeauftragter

Gregor Bohm
AOK NordWest Ahrensburg
bohm.g@gds.sh

Ortsverbandsvorsitzende

Kreisverband Rendsburg-Eckernförde

Cay Peetz
peetz.c@gds.sh oder rendsburg@gds.sh

Ortsverband Lübeck

Lars Werthmann
werthmann.l@gds.sh

Ortsverband Kiel

Jörg Rasmussen
rasmussen.j@gds.sh

Bezirksverband Nord
(Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg)

Horst Zigler
gds-reg-sh@gmx.de

Kreisverband Herzogtum Lauenburg/Stormarn

Stefan Bartsch
bartsch.s@gds.sh

Ortsverband Neumünster

Nadine Minak
minak.n@gds.sh

Lust dich ehrenamtlich bei uns im Landesverband zu engagieren? Dann melde dich doch einfach unverbindlich bei unserem Landesvorsitzenden Uwe Primus unter primus.u@gds.sh.

Termine

06.-07.12.2024 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung mit Ortsverbänden in Nortorf

26.09.2024 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: 55. Kreisverbandstag (Mitgliederversammlung)

14.09.2024 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung in Nortorf

08.09.2024 – Landesverband: Einladung zum Besuch der Karl-May-Spiele am Kalkberg in Bad Segeberg

27.06.2024 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: 4. Seniorentreffen in Rendsburg

01.06.2024 – Landesvorstand SH: Vorstandsitzung; ab mittags Austausch mit den Ortsverbänden in Nortorf

30.05.2024 – GdS-Jugend SH: Einladung zum Dönerstag in Kiel

31.05.2024 – GdS-Jugend SH: Einladung zum Falafel-Freitag in Itzehoe

17.05.2024 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Fahrradtour

26.04.2024 – Bezirksverband Nord: Besuch SC Weiche Flensburg vs. SV Meppen

21.03.2024 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: 2. After-Work-Bowling in Rendsburg

07.03.2024 – GdS-Jugend Ortsverband Lübeck: Kulinarium

02.03.2024 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung in Nortorf

01.03.2024 – Jahrestreffen des GdS-Ortsverbandes Lübeck

22.02.2024 – Kreisverband Herzogtum/Lauenburg: Mitgliederversammlung

19.12.2023 – Bezirksverband Nord: After-Work-Punschen (Infos hier)

14.12.2023 – Ortsverband Neumünster: After-Work-Punschen (Infos hier)

08.12.2023 – Ortsverband Lübeck: Fahrt zum Schweriner Weihnachtsmarkt

01.-02.12.2023 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung mit Ortsverbänden in Nortorf

29.11.2023 – GdS Ortsverband Kiel: Weihnachtsbuffet (Infos hier)

24.11.2023 – Bezirksverband Nord: Mitgliederversammlung

05.11.2023 – Ortsverband Lübeck: Frühstück + Bowling im Sportpark Hülshorst

05.-08.10.2023 – GdS-Jugend: Einsteigerseminar für Gewerkschaftsneulinge in Berlin

28.09.2023 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: 54. Kreisverbandstag (Mitgliederversammlung)

28.09.2023 – Personalversammlung MD Nord in Neumünster

13.-15.09.2023 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Bildungsreise nach Berlin

02.09.2023 – Landesverband SH: Aktiventag im Freilichtmuseum Molfsee

01.09.2023 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung in Nortorf

05.08.2023 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Ausflug nach Flensburg

29.06.2023 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Seniorentreffen in Rendsburg

17.06.2023 – GdS-Jugend SH: Besuch Kieler Woche (Bayernzelt) Infos hier

10.06.2023 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung mit Ortsverbänden in Nortorf

03.06.2023 – GdS-Jugend und Ortsverband Kiel: Kino-Besuch: „Die Gewerkschafterin“ (Infos hier)

12.05.2023 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Fahrradtour in und um Rendsburg (Infos hier)

24.-25.03.2023 – Schulung Vertrauensleute in Nortorf

23.03.2023 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: After-Work-Bowling in Rendsburg (Infos)

22.03.2023: – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde und OV Lübeck fahren zum Warnstreik nach Berlin

09.03.2023 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Vorstandssitzung in Rendsburg

03.03.2023 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung in Nortorf

02.03.2023 – OV Lübeck: DRV Nord fährt zum Warnstreik nach Kiel

24.02.2023 – Jahrestreffen des GdS-Ortsverbandes Lübeck

09.02.2023 – GdS-Jugend: Einladung Handball THW Kiel

06.02.2023 – Warnstreik bei der DRV Nord in Lübeck

26.01.2023 – Bezirksverband Nord: Mitgliederversammlung in Flensburg

24.01.2023 – Ortsverband Lübeck: After-Work-Bowling

15.12.2022 – GdS Ortsverband Kiel – Mitgliederversammlung / Weihnachtsbuffet

04.12.2022 – Ortsverband Lübeck: Einladung zum Frühstücksbowling

03.12.2022 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung in Nortorf

26.11.2022 – GdS-Jugend SH: Reeperbahn Rundgang Hamburg

11.-12.11.2022 – Landesverband SH: Aktiventag in Hohwacht

22.09.2022 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Mitgliederversammlung in Rendsburg

02.09.2022 – Landesvorstand SH:  Vorstandssitzung mit Ortsverbänden in Nortorf

20.08.2022 – Landesverband: Einladung zum Besuch der Karl-May-Spiele am Kalkberg in Bad Segeberg Infos hier

13.08.2022 – GdS-Jugend SH: Kanu-Tour auf dem Großen Plöner See Infos hier

15.07.2022 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Entdecker-Tour durch Kiel mit dem Fahrrad

08.07.2022 – GdS-Jugend SH: Einladung Casino Kulinar – Casino Lübeck

30.06.2022 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Seniorentreffen in Rendsburg

23.06.2022 – OV Lübeck: Elektrobootfahren um die Lübecker Altstadtinsel

10.06.2022 – OV Kiel: Golfen und Grillen

04.06.2022 – Landesvorstand SH: Vorstandssitzung des Landesverbandes S-H in Nortorf

04.06.2022 – GdS-Jugend SH: Einladung zur Brauereibesichtigung in Flensburg

21.05.2022 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Einladung zum Ausflug ins Miniatur Wunderland nach Hamburg

07.05.2022 – Landesvorstand SH: Treffen mit den Vorsitzenden der Ortsverbände in Nortorf

22.04.2022 – Ortsverband Lübeck: Ortsverbandstag in Lübeck

11.04.2022 – Kreisverband Rendsburg-Eckernförde: Vorstandssitzung in Rendsburg

Aktuelles aus dem Landesverband

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Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein

SATZUNG

des Landesverbandes Schleswig-Holstein

der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)

vom 02.11.1996

(i. d. F. des 1. Nachtrages vom 12.05.2001)

(i. d. F. des 2. Nachtrages vom 03.11.2006)

(i. d. F. des 3. Nachtrages vom 11.11.2011)

(i. d. F. des 4. Nachtrages vom 18.11.2016)

(i. d. F. des 5. Nachtrages vom 13.11.2021)

 

 

  • 1 Name, Organisationsbereich, Sitz
  • 2 Grundsätze, Ziele und Aufgaben
  • 3 Mittel
  • 4 Gliederung
  • 5 Organe
  • 6 Landesgewerkschaftstag
  • 7 Vorstand
  • 8 Ehrenamtlichkeit und Aufwandsentschädigungen für besondere Amtsgeschäfte
  • 9 Anwendung der GdS-Satzung
  • 10 Abstimmung und Wahlen
  • 11 Verbandsbereich, Vereinigung, Auflösung
  • 12 Inkrafttreten

 

 

  • 1 Name, Organisationsbereich, Sitz

 

  • Der Landesverband führt den Namen

      Gewerkschaft der Sozialversicherung

  Landesverband Schleswig-Holstein

 

  • Er ist der Zusammenschluss aller Mitglieder der GdS im Bundesland Schleswig-Holstein.

 

  • Der Landesverband hat seinen Sitz am Dienstort der oder des Vorsitzenden, wenn sich dieser in Schleswig-Holstein befindet. Ansonsten ist der Sitz in Kiel.

 

  • 2 Grundsätze, Ziele und Aufgaben

 

  • Der Landesverband koordiniert die Interessen der Mitglieder in den Bezirks-, Kreis- und Ortsverbänden (nachfolgend Ortsverbände genannt) in Angelegenheiten, die über den Bereich eines Ortsverbandes hinausgehen und vertritt sie gegenüber der GdS. Entsprechendes gilt für die Interessen der Einzelmitglieder. Bei seiner Arbeit hat der Landesverband sicherzustellen, dass die Interessen der einzelnen Versicherungszweige, auch wenn diese nur wenige Mitglieder haben, ausreichend berücksichtigt werden.

 

  • Der Landesverband unterstützt die GdS bei der Verwirklichung der in § 2 der GdS-Satzung genannten Aufgaben und Ziele im Rahmen ihrer föderalen Organisationsstruktur. Ihm obliegen insbesondere:

 

(a) Förderung der Ortsverbände im Landesverband sowie Vertiefung der Zusammenarbeit der Ortsverbände untereinander,

(b) Mitgliederwerbung,

(c) Unterrichtung der Mitglieder über berufs- und gewerkschaftspolitische Angelegenheiten,

(d) Mitwirkung bei der Sicherung und Verbesserung der Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse der Mitglieder,

(e) Erteilung von Auskünften,

(f) Förderung der Mitglieder bei Bildungsmaßnahmen,

(g) Unterstützung der Personalratsarbeit, u. a. durch Arbeitstagungen und Schulungsmaßnahmen,

(h) Mitarbeit im dbb-Landesbund,

(i) Kontaktpflege zu Ministerien und Verbänden,

(j) Förderung der Frauen-, Jugend- und Seniorenarbeit,

(k) Durchführung von Schulungen und Veranstaltungen,

(l) Einsetzung von Fachausschüssen zur Behandlung fachspezifischer Fragen,

(m) die Unterstützung der GdS-Bundesgeschäftsstelle beim Einzug der Mitgliedsbeiträge,

(n) sonstige Leistungen zur Förderung der gesellschaftlichen und gesundheitlichen Kompetenz der Mitglieder im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landesverbandes.

 

  • 3 Mittel
  •  Zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Landesverband die vom GdS-Bundeshauptvorstand entsprechend § 5 Abs. 2 der GdS-Satzung festgesetzten Beitragsanteile.
  • Die nach Abs. 1 zur Verfügung stehenden Mittel werden auf der Grundlage der Mitgliederzahlen wie folgt auf die Ortsverbände und den Landesverband aufgeteilt:

 

  1. Die Ortsverbände erhalten 35 % als Grundbeitragsanteil
  2. Der Landesverband erhält 65 %

Bei Nachweis entsprechender Aktivitäten kann ein Ortsverband zusätzliche Mittel bis zur doppelten der in Buchstabe a) genannten Höhe, in besonderen Fällen auch darüber hinaus erhalten. Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Vorstand.

 

  • Das Vermögen des Landesverbandes verwaltet die Finanzverwalterin / der Finanzverwalter nach den Weisungen des Vorstandes.
  • Die Kasse des Landesverbandes ist mindestens einmal jährlich von den gewählten Rechnungsprüferinnen / Rechnungsprüfern zu prüfen.
  • Die Finanzverwalterin / der Finanzverwalter überweist den Ortsverbänden die zuständen Beitragsanteile quartalsweise rückwirkend. Der Vorstand ist berechtigt, die Kassen der Ortsverbände von den Rechnungsprüferinnen / Rechnungsprüfern des Landesverbandes prüfen zu lassen.

 

  • 4 Gliederung

 

  • Der Landesverband besteht aus Mitgliedern in den Ortsverbänden und den Einzelmitgliedern.
  • Die Mitglieder haben die Möglichkeit, Orts-, Kreis- oder Bezirksverbände zu bilden.
  • Die Ortsverbände geben sich auf Grundlage der Mustersatzung nach Abstimmung mit dem Vorstand des Landesverbandes eigene Satzungen.

 

  • 5 Organe

 

  • Die Organe des Landesverbandes sind:
  1. a) der Landesgewerkschaftstag
  2. b) der Vorstand

 

  • 6 Landesgewerkschaftstag
  • Der Landesgewerkschaftstag ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er findet alle 5 Jahre statt und wird vom Vorstand spätestens 8 Wochen vorher einberufen.
  • Der Landesgewerkschaftstag besteht aus dem Vorstand und den Vertreterinnen und Vertretern der Ortsverbände. Auf je angefangene 20 Mitglieder entfällt eine stimmberechtigte Vertreterin / ein stimmberechtigter Vertreter. Bei der Benennung der stimmberechtigten Vertreterinnen / Vertreter sollen die Versicherungszweige angemessen berücksichtigt werden. Der Stichtag zur Festlegung der Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter ist der 1. des Monats, der vier volle Kalendermonate vor dem Landesgewerkschaftstag liegt.
  • Die Stimmberechtigung ist von der satzungsmäßigen Beitragszahlung abhängig.
  • Der Landesgewerkschaftstag
  1. nimmt den Geschäftsbericht des Vorstandes entgegen,
  2. nimmt den Bericht der Rechnungsprüferinnen / Rechnungsprüfer entgegen,
  3. entscheidet über die Entlastung des Vorstandes,
  4. wählt den Vorstand (§ 7 Abs. 1),
  5. wählt 2 Rechnungsprüferinnen / Rechnungsprüfer und deren Stellvertreterinnen / Stellvertreter,
  6. beschließt über Satzungsänderungen,
  7. beschließt über die Anträge,
  8. setzt Fachausschüsse nach § 2 Buchstabe l) ein, soweit diese nicht aus aktuellem Anlasse durch den Vorstand eingesetzt werden.
  • Anträge an den Landesgewerkschaftstag müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn beim Vorstand eingereicht werden. Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, der Vorstand des Landesverbandes, der GdS – Bundesvorstand und die Fachausschüsse. Später eingehende Anträge gelten als Dringlichkeitsanträge. Über ihre Zulassung entscheidet der Landesgewerkschaftstag.
  • Ein außerordentlicher Landesgewerkschaftstag ist einzuberufen, wenn dies entweder vom Vorstand oder von mehr als einem Drittel der Ortsverbände oder von mehr als einem Drittel der Mitglieder beantragt wird. Für Entscheidungen des außerordentlichen Landesgewerkschaftstages gilt § 6 Absatz 4 entsprechend. Vorzeitige Neuwahlen oder Satzungsänderungen sind mit der Einladung anzukündigen. Im Falle von Neuwahlen endet die Amtszeit mit dem nächsten ordentlichen Gewerkschaftstag.
  • Jeder ordnungsgemäß einberufene Landesgewerkschaftstag ist mit seiner Eröffnung beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Stimmmehrheit, soweit in § 10 nicht anders geregelt ist. Der Landesgewerkschaftstag kann sich eine Geschäftsordnung geben.

 

  • 7 Vorstand
  • Der Vorstand besteht aus:
    • der / dem Vorsitzenden
    • der / dem stellvertretenden Vorsitzenden
    • der Finanzverwalterin / dem Finanzverwalter
    • der Landesjugendleiterin / dem Landesjugendleiter,
    • der stellv. Landesjugendleiterin / dem stellv. Landesjugendleiter
    • der Vertreterin für die Frauen
    • der Vertreterin oder dem Vertreter für die Senioren
    • der Schriftführerin oder dem Schriftführer
    • der oder dem Beauftragten für Internet- und Öffentlichkeitsarbeit
    • der oder dem Beauftragten für die Vertrauensleute

 

Im Vorstand sollen die Versicherungszweige angemessen vertreten sein. Die Geschlechter sollen im Vorstand möglichst entsprechend dem Zahlenverhältnis der Mitglieder vertreten sein. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, so kann der Vorstand für den Rest der Amtszeit eine Nachfolgerin / einen Nachfolger wählen. Scheiden alle Rechnungsprüfer aus, ist der Bericht nach § 6 Abs. 4b von den Rechnungsprüfern der GdS zu erbringen.

 

  • Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes. Er nimmt insbesondere die in § 2 genannten Aufgaben wahr. Er bestimmt, wer den Landesverband im Gewerkschaftstag der GdS vertritt. Dabei sollen die Versicherungszweige angemessen berücksichtigt werden. Die / der Vorsitzende vertritt den Landesverband im Sinne des § 26 BGB. Die persönliche Haftung nach § 54 BGB ist ausgeschlossen.
  • Der Vorstand legt unter Berücksichtigung von § 3 das Verfahren und die Voraussetzungen für die Gewährung der über den Grundbeitrag hinausgehenden Beitragsanteile der einzelnen Ortsverbände fest.
  • An den Sitzungen des Vorstandes an den Landesgewerkschaftstagen können Mitglieder oder Beauftragte des GdS – Bundesvorstandes ohne Stimmrecht teilnehmen.
  • Der Landesvorstand kann bei Bedarf weitere Personen mit beratender Stimme hinzuziehen.
  • Zur Durchführung seiner Aufgaben kann sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben.

 

  • 8 Ehrenamtlichkeit und Aufwandsentschädigungen für besondere Amtsgeschäfte
  • Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.
  • Der Landesvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,- Euro und der Finanzverwalter erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- Euro.

 

  • 9 Anwendung der GdS-Satzung

Soweit in dieser Satzung keine besonderen Regelungen getroffen sind, gilt die Satzung der GdS sinngemäß.

 

  • 10 Abstimmung und Wahlen

 Ordentliche Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit durch Handaufheben. Geheim ist abzustimmen, wenn dies beantragt wird.

 

  • 11 Verbandsbereich, Vereinigung, Auflösung
  • Über Fragen, die den Bestand des Landesverbandes betreffen (Änderungen des Verbandsbereiches, Vereinigung, Auflösung) entscheidet der Landesgewerkschaftstag. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Landesverbandes an die GdS.
  • Die Regelungen des § 7 der GdS-Satzung bleiben unberührt.

 

  • 12 Inkrafttreten

 Die Satzung ist durch die Gründungsversammlung der GdS-Mitglieder in Schleswig-Holstein am 02.11.1996 in Schackendorf/Bad Segeberg beschlossen worden. Sie tritt mit Wirkung vom 02.11.1996 in Kraft.

Der Vorstand des GdS Landesverbandes Schleswig-Holstein

Genehmigt durch den Bundesvorstand der GdS: Bonn, den 03.03.2022

Die 5. Änderung der Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Kiel, den 13.11.2021

Mehrleistungen des Landesverbandes Schleswig-Holstein

Es gibt zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 25,00 €, wenn eine Person aus der GdS-Jugend (einschl. 30. Lebensjahr) ein neues Mitglied bis zum 30. Lebensjahr wirbt (Verdoppelung der „Bundesprämie“).

Der Kostenzuschuss beträgt bis zu 25,00 € pro Mitglied pro Jahr bei einer Teilnahme an einer überregionalen Sportveranstaltung.

Der Zuschuss für einen „Erste-Hilfe-Kursus“ (z. B. für den Führerschein) beträgt 10,00 €. Voraussetzung: Kopie der Bescheinigung und Quittung über entstandene Kosten.

Der GdS-Landesverband SH gewährt für Mitglieder auf Antrag einen Zuschuss von 50% (Mitglieder der GdS-Jugend 75%) bei Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Seminare, Bildungsurlaub) zu dem persönlichen Teilnahmebeitrag. Die Höchstgrenze des Zuschusses beträgt 50,00 €.