Am Ende wird alles gut – aber wenn es noch nicht gut ist, ist es auch noch nicht zu Ende…
So kann man den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen zur Neufassung des Tarifrechts bei der SVLFG aus Sicht der GdS-Tarifkommission am besten zusammenfassen. Aber der Reihe nach:
Seit über drei Jahren verhandeln GdS und SVLFG über die von Aufsicht und Politik gewollte Neufassung des TVöD/SVLFG. Dabei versuchte die Arbeitgeberseite – zumindest aus unserer Sicht – zunächst, alle besseren Regelungen im BAT/LSV zu streichen, um letztlich zu einer reinen TVöD-Anwendung zu kommen. Das haben wir von Anfang an abgelehnt.
Der nun erreichte Verhandlungsstand zum „neuen TVöD SVLFG“ ist auf dem richtigen Weg, um den Erfordernissen eines Sozialversicherungsträgers Rechnung zu tragen. Denn auch die Arbeitgeberseite weiß inzwischen, dass sie im Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte nicht zurückfallen darf! Die wichtigsten bisher erreichten Eckpunkte:
- Es gelten weiterhin die Regelungen des TVöD/Bund, allerdings mit der Gehaltstabelle aus dem Bereich VKA, die an einigen Stellen günstiger ist.
- Fusionsschutz-Tarifvertrag und Bildschirmarbeitsplatz-Tarifvertrag bleiben in Kraft.
- Die bisherige Vergütungsordnung zum BAT/LSV wird außer Kraft gesetzt. Es gilt nun eine neue Entgeltordnung zum TVöD, die auf die Struktur der SVLFG zugeschnitten ist und zu einigen Verbesserungen führt.
- Die Jahressonderzahlung soll zukünftig 100 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 8, und 75 Prozent in den Entgeltgruppen 13 bis 15 betragen. Die Höhe der Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 9a bis 12 ist noch in der Verhandlung, die Arbeitgeberseite bietet hier 90 Prozent an, wir fordern demgegenüber 95 Prozent. Ein Teil der Sonderzahlung kann in bis zu fünf Tage zusätzlichen Urlaub umgewandelt werden.
- Die bisher vereinbarten höheren Jubiläumszahlungen entfallen für neue Beschäftigte. Für die vorhandenen Beschäftigten wird Besitzstand vereinbart. Zudem erhalten diese Beschäftigten ein Wahlrecht: Sie können statt der höheren Jubiläumszahlungen für die Folgejahre auch einen zusätzlichen freien Tag für jedes Kalenderjahr wählen.
- Die Vermögenswirksame Leistung (VWL) wird auf 40 Euro monatlich erhöht. Im Gegenzug wird die Pauschalversteuerung der VBL-Beiträge abgeschafft.
- Sollte die Arbeitgeberseite nicht bereit sein, unsere Forderung nach einer Erhöhung der Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 9a bis 12 auf 95 Prozent zu erfüllen, fordern wir einen Gewerkschaftsbonus in Form eines zusätzlichen freien Tages pro Jahr für Mitglieder der GdS für die Laufzeit der aktuellen Entgelttarifverträge (d.h. bis einschließlich 2027).
Aus Sicht der GdS fehlt nun nicht mehr viel zu einem wirklich guten Gesamtpaket für die Beschäftigten, das die SVLFG als Arbeitgeber attraktiver macht.
Die kompromisslose Ablehnung unserer berechtigten noch offenen Forderungen ist für uns jedoch unverständlich. Dies haben wir im Verhandlungstermin am 1. Juli 2025 deutlich gemacht, zugleich aber an den Tariftexten weitergearbeitet, um die Tarifverträge im Fall einer Einigung dann schnellstmöglich in Kraft treten lassen zu können. Es wurden zwei weitere Verhandlungstermine für den Herbst 2025 vereinbart.
Für die GdS verhandelten: Stephan Kallenberg (GdS-Bundesgeschäftsführer), Ulrich Rodiek (GdS-Bundesgeschäftsstelle), Peter Bresser, Ines Prell, Michaela Schäfferer, Peter Witke, Michael Zimmer (alle SVLFG)
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