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TGAOK-Verhandlungsergebnis erreicht! Was jetzt für die AOK Nordost gilt

In ungewöhnlich schwierigen und zähen Verhandlungen konnte die GdS am Abend des 3. März 2022 schließlich ein Ergebnis erzielen, das allerdings vorerst nur in Teilen für die Tarifbeschäftigten der AOK Nordost gelten soll. Die Ausklammerung der AOK Nordost gilt dabei ausschließlich für die Vergütungsbestandteile sowie die Corona-Prämie. Hier die Eckpunkte des Tarifabschlusses (in Schwarz die Inhalte, die vorerst NICHT für die AOK Nordost gelten sollen, in Grün die Bestandteile, die uneingeschränkt auch bei der AOK Nordost gelten):

Für die Tarifbeschäftigten:

  • 3,1 Prozent mehr Geld ab 1. Dezember 2022
  • 1.100 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie, zahlbar im März 2022 (Teilzeitkräfte anteilig)
  • Zusätzlich ein Sockelbetrag von 30 Euro monatlich für Beschäftigte bis zur Vergütungsgruppe 6 in den Erfahrungsstufen 1 bis 3
  • Erhöhung des Kinderzuschlages um weitere 4 Euro je Kind für Vergütungsgruppe 1 bis 3 und Kr.I/II
  • Verdopplung der vermögenswirksamen Leistungen auf 13 Euro ab 1. August 2022
  • Erhöhung des Gesundheitszuschusses auf bis zu 175 Euro und Ausweitung des Anspruches auf den Kauf einer Zehnerkarte
  • Möglichkeit der Entgeltumwandlung für ein Fahrradleasing (Jobrad).

Für die Auszubildenden:

  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 50 Euro ab 1. Dezember 2022
  • 550 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie, zahlbar im März 2022 (Teilzeitkräfte anteilig)
  • Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen auf 20 Euro ab 1. August 2022
  • Unbefristete Übernahme nach bestandener Abschlussprüfung.

Laufzeit des Tarifvertrages: 24 Monate.

Ein Durchbruch gelang beim geforderten Gewerkschaftsbonus: Für Beschäftigte, die am 3. März 2022 GdS-Mitglied sind, gibt es in jedem Jahr der Laufzeit des Tarifvertrages einen zusätzlichen freien Tag zu Bildungszwecken.

Es bedurfte mehrerer Warnstreiks, um dieses Ergebnis zu erzielen.

Die Ausklammerung der AOK Nordost aus dieser Vergütungsrunde stellte die mit Abstand größte Hürde vor einer Einigung dar; mehrere Tage wurde allein über diese Frage verhandelt. Beide Gewerkschaften führten mehrfach intensive Gespräche mit Frau Teichert und der TGAOK, um die Entscheidung zur Herausnahme der AOK Nordost aus der Vergütungserhöhung rückgängig zu machen.

Das gelang zwar nicht, dennoch waren unsere hartnäckigen und unbeirrten Bemühungen um Einbeziehung der Beschäftigten der AOK Nordost nicht vergeblich: Am Ende konnten wir eine Kompromisslösung erreichen, die eine Rückkehr der AOK Nordost ins Bezahlungsgefüge der TGAOK spätestens zum 1. Januar 2024 vorsieht.

Dazu wurde in die Einigung mit der TGAOK die folgende Erklärung der AOK Nordost mit einbezogen:

„Die AOK Nordost beabsichtigt weder ein Ausscheiden aus der TGAOK noch eine grundsätzliche Abkehr vom Vergütungsniveau der TGAOK. Die AOK Nordost erklärt daher bereits jetzt, spätestens zum 01.01.2024 auf das Vergütungsniveau der TGAOK zurückzukehren. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern und die finanzielle
Lage es zulassen, prüft die AOK Nordost, die Ausnahme aus dem Vergütungstarifvertrag ganz oder teilweise zurückzunehmen, um den Tarifvertrag oder Teile davon bereits zu einem früheren Zeitpunkt anwenden zu können. Die AOK Nordost wird die Entwicklung mit den Gewerkschaften ver.di und GdS in Gesprächen erörtern, wie sie bereits zur allgemeinen finanziellen Lage der AOK Nordost regelmäßig vereinbart sind.“

Wie geht es jetzt weiter?

Die GdS wird bereits am 10. März 2022 mit der AOK Nordost Tarifgespräche aufnehmen. Dazu werden wir gesondert informieren.